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Hausordnung

Unsere allgemeine Hausordnung
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1) Innerhalb des Ferienhausgebietes „EMSPARK AUENWALD“ sind die üblichen Ruhezeiten einzuhalten.

Mittagsruhe von 13.°° - 15.°° Uhr und

Nachtruhe an Werktagen von 22.°° - 8.°° Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 22.°° - 9.°° Uhr.

Unnötiger und übertriebener Lärm ist in jeglicher Form im gesamten Ferienhausgebiet zu unterlassen.

2) Der Feriengast verpflichtet sich, das Ferienhaus, die dazugehörigen Anlagen sowie das Inventar pfleglich und verantwortungsvoll zu behandeln. Für Beschädigungen oder Verluste, die während des Aufenthalts eintreten, haftet der Feriengast, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich des Vermieters liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde, was jeweils vom Feriengast nachzuweisen ist. Beschädigungen oder Verluste hat der Feriengast jeweils unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch eine nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Feriengast ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toiletten dürfen Abfälle, schädliche Flüssigkeiten o.ä. nicht hineingeworfen bzw. -gegossen werden. Der Feriengast ist verpflichtet, die geltende Abfalltrennung vorzunehmen.

3) Der Feriengast ist verpflichtet, unmittelbar nach seiner Ankunft das vorhandene Inventar zu überprüfen und etwaige Fehlbestände bei der Übergabe des Ferienhauses mitzuteilen.

4) Nicht in allen Ferienhäuser ist das Mitbringen von Haustieren ist gestattet. Die Tiere dürfen nur mitgebracht werden, wenn ihre Mitnahme in der Buchung vom Feriengast bereits angegeben ist, und die Buchung vom Vermieter entsprechend bestätigt wurde. Die Erlaubnis zur Tierhaltung kann vermieterseitig widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten, insbesondere sich andere Feriengäste beschweren. Der Mieter haftet für alle durch die Tierhaltung entstehenden Schäden. Sollten Tiere entgegen eines Verbotes mitgebracht und im Haus gehalten werden, ist der Vermieter berechtigt, eine Erhöhte Reinigungsgebühr von 100 Euro zusätzlich zu verlangen.

5) Die Ferienhäuser sind Rauchfrei. Bitte gehen sie zum Rauchen auf die Terrasse oder vor die Eingangstür.
Zigarettenkippen, Asche und dergleichen sind im geeigneten Behälter zu entsorgen. Bitte achten sie auf die Brandgefahr. Für entstehende Schäden ist der Mieter verantwortlich. Das gilt auch für Brandflecken oder ähnliche Schäden. Bei verstoßen gegen das Rauchen im Haus, ist der Vermieter berechtigt, eine Erhöhte Reinigungsgebühr von 150 Euro zusätzlich zu verlangen. Sollten durch eingezogenen Rauch in Inventar oder in der Haussubstanz Schäden entstanden sein, ist der Mieter in voller Höhe Schadenersatzpflichtig.

6) Bei Einzug hat eine Übergabe des Vermieters an den Mieter zu erfolgen. Bei Auszug wird eine Übergabe vom Mieter an den Vermieter erfolgen. Bei beiden Übergaben sind sichtbare Schäden sofort dem Vertratgspartner mitzuteilen. Bei versteckten Mängel sofort nach Bekanntwerden. Sollte der Mieter keine Übergabe an den Vermieter durchführen, ist er für alle Schäden die aus seinem Verhalten entstehen haftbar. Für Mängel oder Schäden, die durch den Mieter entstanden sind haftet dieser auch ohne Anerkennung. Dieses gilt insbesondere wenn der Schlüssel nicht ordnungsgemäß an den Mieter übergeben wurde. Der Termin zur Übergabe erfolgt nach Vereinbarung. In der Regel um 15.00 Uhr zur Übergabe und um 11.30 Uhrzur Rückgabe.

7) In einigen Häusern, stehen Sauna, Whirlpool oder Schwimmbad zu Verfügung. Die Nutzung dieser Angebote geschied auf eigene Gefahr. Der Gast / Nutzer verpflichtet sich, die Sicherheitsvorgaben einzuhalten. Für Kinder und Jugendliche haben die Erziehungsberechtigen die Aufsichtspflicht. Dieses gilt insbesondere für die bereits genannten Sauna, Whirlpool oder Schwimmbad.

8) Bei Verstößen gegen unsere Hausordnung und oder unsere AGBs während des Aufenthalts kann der Vermieter oder dessen Beauftragter von seinem Hausrecht Gebrauch machen. Die Konsequenz ist eine frühzeitige Abreise ohne Rückerstattung des Miet- bzw. Reisepreises und ohne Übernahme von evtl. entstandenen Mehrkosten. hau [9.570 KB]

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